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Dr. Reich zum neuen Erwachsenenschutzrecht

Neue Erkenntnisse im professionellen Vortrag.

 

Leoben, 2018.09.26: Erwachsenenschutzrecht war das Thema, des aktuellen Bürgerforums im Haus der Region in Leoben. Der Vortragende Notariatskanditat MMag.Dr. Christian Reich bewies sich als Meister seines Faches. Er konnte zugleich praxisnahe Fragen der Gäste höchst zufriedenstellend beantworten.

Nicht nur Kinder bedürfen einer gesetzlichen Schutz- und Rechtsstellung durch den Staat, sondern ebenso die Erwachsenen. Vor allen, wenn Gesundheit nicht mehr im ausreichenden Maße vorhanden ist, um Leib und Leben des Betroffenen ausreichend zu versorgen.

Dafür wurde mit Gültigkeit ab 1. Juli, 2018 das neue Erwachsenenschutzrecht gesetzlich in Kraft getreten. Hauptaufgabe des Gesetzes besteht darin, die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Selbstständigkeit jeder betroffenen Person, soll solange wie möglich aufrechtzuerhalten werden.

Es besteht ab nun aus den wirkungsmäßig aufsteigenden vier Säulen der Vertretung. Dies sind 1. Vorsorgevollmacht, 2. gewählte Erwachsenen Vertretung, 3. gesetzliche Erwachsenenvertretung und schlussendlich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung.

 

 

Die Vorsorgevollmacht betrifft lediglich den Vorsorgefall (ähnlich einer Versicherung), der gesunden Person. Sie bestimmt dabei was passieren soll, wenn der Vorsorgefall eintreten sollte.

Die gewählte Erwachsenen Vertretung, kann der Betroffene auch noch entscheiden, wenn bereits gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

Bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung bestehen ab nun erweiterte Möglichkeiten für verwandte Personen.

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die ehemalige Sachwalterschaft. Ab nun kann diese sich deutlicher auf spezielle Verhaltensangelegenheiten, z. B. nur in Sachen Kontoführung, beziehen.

Frau Pölzl bedankte sich herzlich bei Dr. Reich, welcher als Mitbegründer des Bürgerforums, immer wieder gerne Vorträge hält um den Mitgliedern den neuesten juristischen Stand zu Themen zu ermöglichen.

Text und Bilder: Werner Pregetter

 

 

 

 

 

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